Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen
Diese Bedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen von Jandl PharmaTech Solutions mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen – insbesondere beim Verkauf, Ankauf und bei der Vermittlung gebrauchter Maschinen sowie bei technischen Service-, Montage- und Beratungsleistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Gegenüber Verbrauchern finden sie keine Anwendung.
Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Jandl PharmaTech Solutions und ihren Kunden, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sie gelten insbesondere für:
- den Verkauf und die Vermittlung gebrauchter Maschinen und Anlagen,
- den Ankauf gebrauchter Maschinen, Anlagen und Zubehörteile,
- Maschinenanfragen und individuelle Angebotsabwicklungen,
- technische Beratung und Consulting,
- Montage, Demontage, Inbetriebnahme und Wartung,
- Reparaturen, Umbauten und Modernisierungen,
- Schulungen, Produktionsanalysen und OEE-Optimierungen,
- Logistik-, Qualifizierungs- und weitere Servicedienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Jandl PharmaTech Solutions ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn Leistungen in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos erbracht werden.
Besteht eine Rahmenvereinbarung, gelten diese Bedingungen sowohl für die Rahmenvereinbarung als auch für jeden darauf beruhenden Einzelauftrag.
Die vollständige Anschrift, die Rechtsform, Vertretungsangaben und gegebenenfalls vorhandene Register- und Umsatzsteuerangaben ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Impressum der Website.
Darstellungen von Maschinen, Anlagen und Dienstleistungen auf der Website, in Katalogen, Datenblättern oder sonstigen Unterlagen stellen kein verbindliches Angebot dar. Sie dienen der Information und der Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
Angebote von Jandl PharmaTech Solutions sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für Angaben zu Verfügbarkeit, Preis, Zustand, Ausstattung, Produktionsleistung und Lieferzeit.
Eine Anfrage über die Website, den Angebotskorb, per E-Mail oder telefonisch begründet keinen Anspruch auf einen Vertragsabschluss oder die Reservierung einer Maschine.
Bestellungen und Beauftragungen des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung in Textform, durch Unterzeichnung eines Vertrages, durch Rechnungsstellung oder durch Ausführung beziehungsweise Lieferung der vereinbarten Leistung zustande.
Für Umfang und Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung und die ausdrücklich einbezogenen Unterlagen maßgeblich. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung in Textform.
Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung und den dort ausdrücklich einbezogenen Anlagen.
Abbildungen, Zeichnungen, Videos, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sowie sonstige technische Beschreibungen stellen grundsätzlich Annäherungswerte dar. Sie werden nur dann zu verbindlichen Beschaffenheitsvereinbarungen, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Angaben des ursprünglichen Herstellers, Vorbesitzers oder sonstiger Dritter werden nach bestem Wissen weitergegeben. Eine eigene Garantie für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit wird hierdurch nicht übernommen.
An Angeboten, Zeichnungen, Kalkulationen, technischen Dokumentationen, Bildern und sonstigen Unterlagen behält sich Jandl PharmaTech Solutions sämtliche Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies für die Prüfung oder Durchführung des konkreten Auftrags erforderlich ist.
Technische Änderungen und Abweichungen bleiben zulässig, soweit sie die vertraglich vereinbarte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.
Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Unverbindliche Lieferangaben verstehen sich als voraussichtliche Angaben.
Lieferfristen beginnen erst, sobald alle technischen und kaufmännischen Einzelheiten geklärt, erforderliche Unterlagen und Genehmigungen vorgelegt sowie vereinbarte Anzahlungen oder sonstige Vorleistungen vollständig erbracht wurden.
Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden können zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Fristen und zu Mehrkosten führen.
Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt oder der Liefergegenstand an den Frachtführer übergeben wurde.
Jandl PharmaTech Solutions ist zu zumutbaren Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden selbstständig nutzbar sind oder die Erbringung der restlichen Leistung sichergestellt ist.
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Jandl PharmaTech Solutions – insbesondere höhere Gewalt, Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, rechtmäßige Arbeitskämpfe, Transportstörungen, Cyberangriffe, Energieausfälle sowie ausbleibende oder verspätete Selbstbelieferung – verlängern die Leistungsfristen angemessen. Dauert das Hindernis länger an, sind beide Parteien nach angemessener Fristsetzung zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages berechtigt.
Bei einem von Jandl PharmaTech Solutions zu vertretenden Lieferverzug richten sich Rücktritts- und Schadensersatzrechte nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser Bedingungen.
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Verpackung, Verladung, Fracht, Transportversicherung, Zoll, Einfuhrabgaben, Genehmigungen, Montage, Inbetriebnahme und sonstiger Nebenkosten.
Für individuell vereinbarte Leistungen, Zusatzarbeiten und Änderungen gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Nicht vorhersehbare oder nachträglich beauftragte Mehrleistungen werden nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand berechnet.
Rechnungen sind zu den individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig. Fehlt eine gesonderte Vereinbarung, ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Entgeltforderungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
Werden nach Vertragsschluss Umstände erkennbar, welche die Zahlungsfähigkeit des Kunden wesentlich infrage stellen, kann Jandl PharmaTech Solutions noch ausstehende Leistungen von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst mit der Beförderung beauftragte Person auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen sowie dann, wenn Jandl PharmaTech Solutions Transport, Versicherung, Aufstellung oder Inbetriebnahme organisiert oder übernimmt.
Verzögert sich Versand, Abholung oder Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- oder Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Entstehende Lager-, Versicherungs-, Warte- und Zusatzkosten trägt der Kunde.
Soweit eine Abnahme vereinbart oder nach Art der Leistung erforderlich ist, hat der Kunde diese unverzüglich nach Fertigstellung und Aufforderung vorzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Nimmt der Kunde die Leistung trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab oder nutzt er die Leistung bestimmungsgemäß, gilt sie als abgenommen, sofern er auf diese Folge hingewiesen wurde und kein wesentlicher Mangel entgegensteht.
Erkennbare Transportschäden sind bei Ablieferung gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren und Jandl PharmaTech Solutions unverzüglich mitzuteilen.
Gebrauchte Maschinen werden grundsätzlich in dem bei Vertragsschluss vorhandenen, dem Kunden bekannten beziehungsweise erkennbaren Zustand einschließlich des ausdrücklich vereinbarten Zubehörs verkauft.
Dem Kunden wird empfohlen, die Maschine vor Vertragsschluss zu besichtigen, technisch zu prüfen oder durch fachkundige Dritte prüfen zu lassen. Wird auf Wunsch des Kunden ein Testlauf durchgeführt, bestimmen dessen dokumentierte Ergebnisse die vereinbarte Beschaffenheit nur, soweit dies ausdrücklich bestätigt wird.
Normale, alters- und nutzungsbedingte Abnutzung, optische Gebrauchsspuren, Verschleiß, Korrosion sowie Eigenschaften, die nach Alter und bisheriger Nutzung typischerweise zu erwarten sind, stellen keinen Sachmangel dar, soweit keine abweichende Beschaffenheit vereinbart wurde.
Für gebrauchte Maschinen und Anlagen wird die Sachmängelhaftung im unternehmerischen Geschäftsverkehr ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Ausschluss gilt nicht:
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln,
- bei ausdrücklich übernommenen Beschaffenheitsgarantien,
- bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie nach zwingendem Produkthaftungsrecht,
- bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser Bedingungen.
Soweit neue Teile, Neumaschinen oder neu hergestellte Werkleistungen Vertragsgegenstand sind, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Gefahrübergang beziehungsweise Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel, Falschlieferungen oder Mindermengen unverzüglich in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. § 377 HGB bleibt unberührt.
Vor einer eigenmächtigen Veränderung, Verarbeitung, Weitergabe, Reparatur oder Demontage einer beanstandeten Maschine ist Jandl PharmaTech Solutions angemessen Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben. Ausgenommen sind dringende Maßnahmen zur Abwehr erheblicher Gefahren oder Schäden, sofern Jandl PharmaTech Solutions unverzüglich informiert wird.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl von Jandl PharmaTech Solutions durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie endgültig verweigert, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht bei Schäden infolge unsachgemäßer Aufstellung, fehlerhafter Bedienung, mangelnder Wartung, ungeeigneter Betriebsstoffe, übermäßiger Beanspruchung, nicht freigegebener Veränderungen oder gewöhnlicher Abnutzung.
Jandl PharmaTech Solutions haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfälle und Folgeschäden, soweit diese nicht typischerweise vorhersehbar waren.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten von Jandl PharmaTech Solutions.
Für Inhalte, technische Angaben oder Erklärungen von Herstellern, Vorbesitzern und sonstigen Dritten wird nur gehaftet, soweit Jandl PharmaTech Solutions sich diese ausdrücklich als eigene verbindliche Erklärung zu eigen gemacht hat.
Für die jederzeitige Verfügbarkeit der Website, für unvermeidbare technische Störungen sowie für externe Webseiten, auf die lediglich verwiesen wird, wird keine Haftung übernommen, soweit kein schuldhaftes Verhalten von Jandl PharmaTech Solutions vorliegt.
Jandl PharmaTech Solutions behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde hat Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, ausreichend zu versichern und vor Zugriffen Dritter zu schützen. Pfändungen, Beschlagnahmen, Beschädigungen oder sonstige Eingriffe Dritter sind unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe der gesicherten Forderungen an Jandl PharmaTech Solutions ab. Jandl PharmaTech Solutions nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zum Einzug der Forderungen ermächtigt.
Eine Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt für Jandl PharmaTech Solutions, ohne dass hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung mit anderen Gegenständen entsteht Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent, wird Jandl PharmaTech Solutions auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Jandl PharmaTech Solutions nach erfolgloser Fristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen gilt nur dann als Rücktritt, wenn dies ausdrücklich erklärt wird.
Montage-, Demontage-, Reparatur-, Wartungs-, Inbetriebnahme-, Schulungs- und sonstige Serviceleistungen werden gesondert berechnet, soweit kein verbindlicher Pauschalpreis vereinbart wurde.
Berechnet werden insbesondere:
- Arbeits-, Reise-, Warte- und Wegezeiten,
- Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten,
- Werkzeuge, Verbrauchs- und Ersatzmaterialien,
- Transport-, Verpackungs- und Versandkosten,
- erforderliche Genehmigungen und Fremdleistungen,
- vereinbarte Zuschläge für Arbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit.
Maßgeblich sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Verrechnungssätze. Soweit keine besonderen Zeiten vereinbart wurden, gilt als reguläre Arbeitszeit Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr.
Verzögert oder unterbricht sich die Leistungserbringung aus Gründen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden, sind Wartezeiten, zusätzliche Reisen, Unterbringung und sonstige Mehrkosten vom Kunden zu tragen.
Zusatz- und Sonderarbeiten, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind, werden nur nach Beauftragung ausgeführt und nach Aufwand abgerechnet.
Mitarbeitende und Monteure sind nicht berechtigt, Änderungen des Vertrages, Preisnachlässe, Garantien oder sonstige rechtsgeschäftliche Zusagen abzugeben, sofern ihnen hierzu keine ausdrückliche Vertretungsmacht erteilt wurde.
Der Kunde hat alle für eine ordnungsgemäße und sichere Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu schaffen.
Dazu gehören insbesondere:
- geeignete, geräumte und sicher zugängliche Transportwege sowie Aufstellungs- und Arbeitsplätze,
- erforderliche Elektro-, Druckluft-, Medien- und Versorgungsanschlüsse,
- Hebezeuge, Transportmittel, Gerüste und sonstige Hilfsmittel, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde,
- Heizung, Beleuchtung, Energieversorgung und erforderliche Betriebsstoffe,
- geeignete verschließbare Räume zur Aufbewahrung von Teilen, Werkzeugen und Materialien,
- notwendige Fach- und Hilfskräfte in ausreichender Anzahl,
- erforderliche Sicherheitsunterweisungen, Zutrittsberechtigungen, Freigaben und Genehmigungen,
- vollständige technische Dokumentationen und Informationen über bestehende Gefahren.
Vom Kunden bereitgestellte Mitarbeitende bleiben dessen Erfüllungsgehilfen und unterliegen dessen arbeits-, sozialversicherungs- und arbeitsschutzrechtlicher Verantwortung. Sie haben den fachlichen Anweisungen des eingesetzten Montage- oder Servicepersonals zu folgen.
Für Schäden oder Verzögerungen, die auf unrichtigen Angaben, ungeeigneten Voraussetzungen, fehlenden Freigaben oder sonstigen Pflichtverletzungen des Kunden beruhen, haftet Jandl PharmaTech Solutions nicht.
Der Kunde hat eine vereinbarte Montage- oder Werkleistung nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und entsprechend der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet.
Die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Daten dürfen insbesondere für Angebotserstellung, Auftragsbearbeitung, Lieferung, Montage, Service, Zahlungsabwicklung und Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet und an erforderliche Dienstleister weitergegeben werden.
Beide Parteien verpflichten sich, als vertraulich gekennzeichnete oder nach ihrer Art erkennbar vertrauliche technische, kaufmännische und betriebliche Informationen geheim zu halten und ausschließlich für die Durchführung der jeweiligen Geschäftsbeziehung zu verwenden.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt, unabhängig entwickelt oder aufgrund gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz von Jandl PharmaTech Solutions, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von Jandl PharmaTech Solutions ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung.
Jandl PharmaTech Solutions bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder am Erfüllungsort einer einzelnen Leistungsverpflichtung zu verklagen.
Änderungen und Ergänzungen geschlossener Verträge sollen zu Nachweiszwecken in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden – insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt, Minderung oder Kündigung – sind in Textform an die im Impressum oder in der Auftragsbestätigung genannten Kontaktdaten zu richten.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder eines auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser Bedingungen. Jandl PharmaTech Solutions kann die Bedingungen für zukünftige Geschäfte ändern. Bereits geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.
